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Gekaufte Tipps

#1

Gekaufte Tipps

Hi,

ich habe mal eine Frage.
Angenommen man hätte wirklich die Möglichkeit "gekaufte Spiele" zu erwerben, also Spiele wo das Ergebnis abgesprochen ist.

Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich hier diese Info über einen "Mittelsmann" kaufe, mache ich mich hier strafbar?, ist das eine Grauzone?

Also ich möchte nicht dass diese Frage dumm klingt. Dass man ein Spiel oder einen Spieler nicht schmieren darf ist mir schon klar, aber wie sieht es halt genau bei dieser oben genannten Konstellation aus.

Interessanterweise finde ich hier nirgends etwas im Internet.
"Wenn der Oliver Kahn einen Furz lässt, dann wird der halt auch ewig aufgeblasen."

"Eier, wir brauchen Eier!"
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#2

RE: Gekaufte Tipps

Ich kann es dir leider auch nicht genau sagen, aber wäre da schon sehr vorsichtig.

Im Endeffekt finanzierst du die Gangster dann ja damit. Es ist ja auch so, wenn du wissentlich Diebesgut kaufst, dann machst du dich auch der Hehlerei schuldig.
In diesem Fall ist es zwar kein Diebesgut, aber ich denke, das ist durchaus vergleichbar. Und Ausreden von wegen unwissentlich gibt es bei gekauften Spielen nicht.

Meiner Meinung nach machst du dich damit klar schuldig - bin aber kein Jurist. Ob das dann juristisch verfolgt wird ist natürlich auch wieder eine andere Sache, zumal es sich meist dann ja doch eher um Spiele aus dem Ausland handelt. Vermute ich zumindest mal...
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#3

RE: Gekaufte Tipps

ich glaube, wenn du die Ergebnisse nur kaufst um damit später in der Kneipe anzugeben (HellseherDaumen2) aber sonst nichts damit machst, kräht da glaube ich kein Hahn nach, aber wenn du die Picks kaufst und dann drauf wettest ist das meiner Meinung nach Betrug.
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#4

RE: Gekaufte Tipps

Vielleicht hilft das weiter:

Leider lässt das deutsche Strafrecht bis heute eine Sanktion der klassischen Bestechungshandlungen bei sogenannten Wettmanipulationen nicht zu. Die Bestechung eines Spielers, Schiedsrichters o. ä. kann nur dann strafrechtlich sanktioniert werden, wenn die Bestechungshandlungen beweisfest in einen kausalen Zusammenhang zur eigentlichen Betrugshandlung des „Wettmanipulierers“ gebracht werden können. Das Rechtsgut eines fairen sportlichen Wettkampfes, das auch in Anbetracht der großen wirtschaftlichen Tragweite kommerzieller Sportereignisse von großer Bedeutung für die Zuschauer, die Athleten, die ausrichtenden und beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen sowie viele abhängig Beschäftigte ist, ist in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich vollkommen ungeschützt. Die eigentliche Tat, die erst eine Wettmanipulation ermöglicht, nämlich die Bestechung von Schiedsrichtern oder Spielern, bleibt ungesühnt. Eine generalpräventive Abschreckungswirkung bei den Hauptakteuren gibt es damit nicht.
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